Unser Platz im Grünen

Beitrags- und Gebührenordnung des Allgemeinen Hundesportverein Heinsdorfergrund e.V.
Gültig ab 01.01.2025
Hinweis: Alle in der Beitragsordnung verwendeten männlichen Bezeichnungen gelten uneingeschränkt in gleicher Weise auch für andersgeschlechtliche Personen. Dies stellt keinerlei Einschränkungen dar, sondern dient lediglich der Übersichtlichkeit der Beitragsordnung.
§ 1 Präambel
Diese Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur vom Vorstand des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
§ 2 Jahresbeiträge
(1)
- Erwachsene Mitglieder 180,00 Euro
- Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 90,00 Euro
- Fördermitglieder 120,00 Euro
- Ehrenmitglieder 0,00 Euro
- Familienbeitrag - Ehepartner, Lebensgefährten bei gemeinsamen Haushalt 90,00 Euro
Im Beitrag sind u.a. folgende Beiträge enthalten:
- SGSV e.V., SGSV Sachsen e.V., Landessportbund, Kreissportbund
(2) Erfolgt der Vereinsbeitritt nach dem 30. Juni des Jahres wird nur noch ein halber Jahresbeitrag erhoben.
(3) Der Vorstand ist berechtigt, für Mitglieder ohne oder mit nur geringem Einkommen befristet einen reduzierten Beitrag festzulegen. Die Ermäßigung muss beantragt und durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.
(4) Vor Beginn der Mitgliedschaft kann eine Probezeit für 10 Ausbildungstage vereinbart werden (10´Karte). Die Gebühr hierfür beträgt 120,00 Euro.
(5) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 3 Zahlweise und Fälligkeit
(1) Der Jahresbeitrag ist am 01.01. des Jahres fällig und muss bis zum 31.01. des Jahres auf dem Konto des Vereins eingegangen sein.
(2) Von Mitgliedern, die dem Verein eine SEPA- Lastschrift erteilt haben, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt und dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten, gehen diese zulasten des betreffenden Mitglieds.
§ 4 Säumnis
Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung drei Monate im Verzug, ergeht an das Mitglied eine schriftliche Mahnung. Zahlt ein Mitglied trotz zweifacher schriftlicher Mahnungen den Beitrag nicht, so erfolgt gemäß § 6 der Satzung die Streichung von der Mitgliederliste.
§ 5 Umlagen
Umlagen dürfen nur zur Erfüllung des Vereinszwecks beschlossen werden und zur Deckung eines größeren Finanzbedarfs des Vereins, der mit den regelmäßigen Beiträgen nicht erfüllt werden kann. Sie dürfen grundsätzlich nur bis zur Höhe eines halben Jahresmitgliedsbeitrags erhoben werden.
§ 6 Arbeitsstunden
Alle Mitglieder (außer Ehrenmitglieder) ab dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen pro Jahr zehn Arbeitsstunden zum Erhalt und zur Pflege der Vereinseinrichtungen oder bei Veranstaltungsbetreuung für Veranstaltungen, die in Regie des Vereins durchgeführt werden, erbringen. Für nicht erbrachte Stunden erhebt der Verein pro Stunde einen Geldbetrag von 10,00 Euro, der mit der nächsten Beitragsfälligkeit zu zahlen ist.
§ 7 Startgebühren
Startgebühren für Prüfungen und Wettkämpfe, die für Mitglieder des Vereins anfallen und die Mitglieder im Namen des Vereins absolvieren, werden vom Verein auf Antrag des Mitgliedes erstattet. Der Antrag auf Erstattung kann formlos erfolgen. Er muss bis spätestens 2 Monate nach der entsprechenden Veranstaltung beim Vorstand vorliegen. Mit dem Antrag sind die tatsächlich angefallenen Gebühren vom Mitglied schlüssig (mit entsprechendem Beleg) nachzuweisen.
§ 8 Beschlussfassung und Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 21.02.2025 beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.